Lizenzmarkenregelung
von BPV e.V.
Bitte beachten! Übergangslösung.
Lizenzmarkenregelung
Liebe Petanquespielerinnen und Spieler.
Leider kommt es bei der Ausgabe der Lizenzmarken für das Jahr 2013 zu unerwartenden Verzögerungen.
Da Anfang April die ersten Turniere (auch Ranglistenturniere) stattfinden hat der Vorstand, mehrheitlich, untenstehende Regelung beschlossen.
Ich bitte, diese Regelung an alle Vereine im BPV weiterzuleiten.
Da es in diesem Jahr Probleme mit dem rechtzeitigen Versenden der Lizenzmarken durch den BPV gibt, ist das Vorweisen/Hinterlegen der Lizenz mit gültiger Jahresmarke für 2013, vielen BPV Spielern zu Turnierbeginn nicht möglich.
Um den BPV Turnier- bzw. Ranglistenspielplan durchführen zu können, kommt es zu folgender Ausnahmegenehmigung bis auf Widerruf:
1) Spieler, welcher eine gültige BPV Lizenz aus dem letzten Jahr vorweisen kann, darf an den bayerischen Turnieren und Ranglistenturnieren teilnehmen.
2) Bei Spielern, welche erst in diesem Jahr erstmalig vom BPV ihre Lizenz erhalten sollten, und diese noch nicht erhalten haben, ist eine Glaubhaftmachung seitens eines "Offiziellen" seines Vereins nötig, um spielberechtigt zu sein. (Als Offizielle sehe ich alle die, die in dem Verein eine Vorstands- oder Sportfunktion ausüben) Wenn Spieler genannt sind auch Spielerinnen gemeint.
GEBHARD MAIER
Schiedsrichterreferent im BPV