Regelauffrischung

von Axel Gillmann

Hindernisse

Da es oft zu Missverständnissen und auch zu Unwissen vieler Regeln kommt, werde ich unregelmäßig auf der rechten Seite/Spalte eine Regelauffrischung bringen.
Ganz besonders lege ich die nachfolgende Regel bzw. Regelauslegung den Vereinen ans Herz, damit es nicht wieder zu einem Missverständniss kommt.
Zum Thema Hindernisse auf dem Spielgelände:
Es gibt viele Spielgelände bei uns in Bayern, deren Außenumrandungen zu Spielfeldern gehören und gleichzeitig Hindernisse sind und ebenso Hindernisse innerhalb des Spielgeländes.
Zum Beispiel Kochel am See. Dort sind die Außenumrandungen einmal mit Betonblöcken (hohe und niedrige) sowie Umrandungen aus Baumstämmen und Holzlatten innerhalb und auch Beleuchtungen mit Steinen zum Schutz der Laternen innerhalb des Geländes.
Folgende Regel besagt, daß Hindernisse kein „toter Bereich“ und kein „verbotenes Gelände“ sind. Es gibt deshalb keinen
Grund, Kugeln, die während eines Spieles ein Hindernis berühren und dadurch evtl. gestoppt
oder in ihrem Lauf abgelenkt werden, für ungültig zu erklären.
Die Zielkugel gelangt hinter ein Hindernis, ist aber sichtbar und damit gültig. Kugeln, die im
Verlauf der Aufnahme in Richtung Zielkugel gespielt werden und am Hindernis angehalten
oder von ihm abgelenkt werden, bleiben gültig.
Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Baum, eine Laterne, einen festen oder
mobilen Gegenstand handelt.
Die Regeln zu Hindernissen in Bezug auf Anwurf der Zielkugel und Lage des Wurfkreises
bleiben hiervon unberührt.
siehe Link
In diesem Fall muß der Verein, wenn er eine Auslinie haben möchte, mindestens 30 cm vom Hinderniss entfernt, eine Linie ziehen, oder am Besten mit Schnüren versehen.
Auch hier noch einmal die Definition Hinderniss:
Aufgrund vielfacher Nachfragen nach einer klaren Definition eines Hindernisses, legt der DPV in
Anlehnung an internationale Standards folgendes fest:
Ein Hindernis ist jedes bewegliche oder unbewegliche Objekt.
In Beziehung zu Wurfkreis und Spieler können dies ein Baum, eine Wand, ein Pfosten,
möglicherweise auch Werbeschilder rund um das Terrain oder aber auch Hölzer und Baumstämme
zur Spielfeldbegrenzung sein; im Grunde alles, was höher als 25 cm ist.
Einem Spieler, der im Kreis steht oder aus der Hocke spielt, muss es möglich sein, den Arm frei zu
schwingen, ohne Gefahr zu laufen, etwas zu berühren. Ist das nicht möglich, wird das störende
Objekt als Hindernis definiert und der Kreis muss entsprechend nach Art. 6 verlegt werden.
Die Schiedsrichter haben vor einem Wettbewerb genau festzulegen, was als Hindernis anzusehen ist
und dies bekannt zu machen.
siehe Link

Bearbeitet 10.05.2023

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